Die kniffligen Details der Panoramafreiheit
Wann darf ein Gebäude fotografiert werden |
RA Dirk Feldmann über das Urheberrechtsgesetz |
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Diskussionsrunde mit Anwalt und Streetfotograf |
Dirk Feldmann über Nutzungs- und Vertragsrecht |
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Die Panoramafreiheit 2
Dirk Feldmann erklärt § 59 aus dem UrhG
Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert. Vor einiger Zeit referierte er über das Thema Panoramafreiheit. Darauf wurden einige Zuschauerfragen gestellt, die in diesem zweiten Teil ausführlich beantwortet werden.
Insbesondere geht er auf folgende Fragen ein:
- Wo endet der öffentliche Boden?
- Darf ich aus einer Wohnung heraus ein privates Gelände fotografieren?
- Was ist mit einem öffentlichen Gelände wie etwa einem Bahnhof?
- Wie ist die Situation bei privaten Bildern?
- Darf ich aus einem Zug heraus fotografieren?
- Darf ich Hilfsmittel benutzen, um einen besseren Einblick zu haben?
- Darf ich auf einem öffentlichen See oder Fluss fotografieren?
- Wie verhält es sich mit öffentlichen Ereignissen oder Installationen?
- Bilder auf oder von militärischem Gelände?