Die kniffligen Details der Panoramafreiheit

Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit
Wann darf ein Gebäude fotografiert werden
recht am eigenen bild
RA Dirk Feldmann über das Urheberrechtsgesetz
Bildrechte, Abmahnungen, Urheberrecht
Ein FotoTV.Tech Beitrag
Fotografenrecht und Bildrecht in der Streetfotografie
Diskussionsrunde mit Anwalt und Streetfotograf
Fotorecht Bildrechte rechtliche Bestimmungen Fotos
Dirk Feldmann über Nutzungs- und Vertragsrecht
Sportwettkämpfe fotografieren
Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf
Eine Live-Session mit dem Streetfotografen Jens F Kruse
Ein Gespräch mit dem Streetfotografen
Lightroom-Presets erstellen mit Maike Jarsetz
Lightroom-Presets richtig einstellen und speichern
Play it again...
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0 h 12 m 48 s
18.07.2013

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Die Panoramafreiheit 2

Dirk Feldmann erklärt § 59 aus dem UrhG

Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert. Vor einiger Zeit referierte er über das Thema Panoramafreiheit. Darauf wurden einige Zuschauerfragen gestellt, die in diesem zweiten Teil ausführlich beantwortet werden.

Insbesondere geht er auf folgende Fragen ein:

- Wo endet der öffentliche Boden?

- Darf ich aus einer Wohnung heraus ein privates Gelände fotografieren?

- Was ist mit einem öffentlichen Gelände wie etwa einem Bahnhof?

- Wie ist die Situation bei privaten Bildern?

- Darf ich aus einem Zug heraus fotografieren?

- Darf ich Hilfsmittel benutzen, um einen besseren Einblick zu haben?

- Darf ich auf einem öffentlichen See oder Fluss fotografieren?

- Wie verhält es sich mit öffentlichen Ereignissen oder Installationen?

- Bilder auf oder von militärischem Gelände?