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Richard Kalvar on the Streets

Ein FotoTV.Tech Beitrag

4.26316

Zusammenfassung:

Richard Kalvar ist amerikanischer Fotograf und seit 1975 Mitglied von Magnum. Er hat der Agentur als Vize-Präsident und als Präsident vorgestanden.

Vor einigen Wochen war der Magnum-Fotograf zu Besuch in Deutschland. Zweck des Besuches war seine Fotoausstellung "Earthlings" in der städtischen Galerie Iserlohn. Damals besuchte er auch die FotoTV-Zentrale, um mit uns ein kleines Interview für die FotoTV.News zur Ausstellung zu drehen. Wenn man da schon einen echten Magnum-Fotografen im Studio hat, lässt man ihn dann auch nicht so ohne Weiteres gehen. Enstanden ist dann diese FotoTV.Tech-Sendung, in der Richard Kalvar einige seiner Tricks zur Straßenfotografie preisgibt.

Hier erfahrt Ihr, wie Ihr es schafft ungestellte Bilder zu machen, wie man auf der Straße seine Motive findet, was es bezüglich Wetter und Belichtungsmessung zu beachten gibt und vieles mehr.

Kommentare

Vielen Dank

Super Beitrag! Bewundernswert seine Ausdauer!

Was ist mit den Bildrechten?

Ich hätte schon gerne gewußt wie er mit den Rechten am Bild umgeht. Wie motiviert man Leute zu einer Veröffentlichung, die man vorher bewußt versteckt fotografiert hat?

LG
Michael

@ saitenzerrer / Full Ack !

Sehr gute Frage saitenzerrer. Hr. Kalvar hängt sich die Bilder ja nicht primär an die heimische Wand sondern veröffentlicht sie über div. Kanäle. Daraus ergeben sich eben zwangsläufig Fragen bez. der Rechteabtretung und deren praktischer Umsetzung.
@ all & FotoTV:
Dieser oben angesprochene Themenblock ist zwar fotografisch eher öde aber für alle extrem wichtig die Ihre Werke außerhalb der eigenen Vier Wände in irgendeiner Form präsentieren bzw. verwerten wollen.
Klar gabs dazu schon mal einen Film, der das Thema aber nur anschneiden konnte. Weitere offene Fragen wären z.B:
- In welchen Fällen und von wem (Model, Passant, Eigentümer einer Abgebildeten Sache,...) genau brauche ich eine "Rechteabtretung"?
- Wie sieht eine solche beispielhaft aus (mögliche Rechte Pflichten Konstellationen)?
- Woher bekomme ich eine solche als juristisch einwandfreie Version
?
- Gibts dafür juristisch tragfähige "0815" Vorlagen (ähnlich ADAC KFZ Kaufvertrag oder Mietvertrag vom Mieterbund)?
- Was darf / sollte so eine Vorlage ggf. kosten?
- Wo liegen die juristischen "Fallstricke" in einem derartigen Vertragswerk für die jeweiligen Vertragspartner?
- Was ist in der Praxis allgemein üblicher und gebräuchlicher Usus?

Vielleicht mag ja mal jemand komepetentes dazu was schreiben bzw einen Film :-) machen (ist ja dann für den jew. Advocaten ja auch sicher keine schlechte Werbung, denn viele werden hinterher ja Bedarf nach Anpassung einer evt. vorhandenen Vorlage haben :-))

Schönen Abénd allerseits :-)

Sehr gut...

Hallo Marc,
dies sind die Filme die das Abo rechtfertigen. Ein sehr ansprechendes Interview. Viel besser als der Photomerge Aufguß.
Ich mag es wie Richard sich zum Thema äußert, man kann förmlich den Schalk in seinen Augen sehen. Man sieht den Spaß den er hat wenn er über seine Bilder spricht.
Hi Richard,
many thanks for this interview. And don't care about that stupid...
Regard,
Bernd

Bildfreigaben

Grundsätzlich ist es (stark verkürzt dargestellt) ganz einfach. Man darf im öffentlichen Raum alles und jeden fotografieren, aber die Veröffentlichung und Nutzung von Fotos mit *erkennbaren* Personen oder bestimmten Sachen (z.B. Gebäuden) ist ohne ntsprechende Einwilligung bzw. Freigabe nicht erlaubt. Ausnahmen sind redaktionelle Nutzungen, die grundsätzlich nur sehr wenigen Beschränkungen unterliegen.

Ich denke jedoch, dass der allergrößte Teil der Reportagefotos - wenn überhaupt - auf informellem beidseitigem (Fotograf/abgebildete Person) Einverständnis beruht, ggf. auch "stillschweigend" (konkludent). Im Zweifel ist dies aber später schwer nachzuweisen, insbesondere bei "ungestellen Fotos".

Dass Menschen, deren Fotos ohne Einwilligung in der Werbung genutzt werden, durchaus ihre Rechte durchsetzen werden, ist klar. Aber im Fall von hochwertigen Reportagefotos dürfte die Wahrscheinlichkeit eher gering sein, dass jemand - selbst wenn er sich in einem kommerziellen Reportage-Fotoband wiederfindet - nachträglich das Recht am eigenen Bild durchsetzen wird. Könnte theoretisch aber durchaus sein, was von einem nachträglichen Honorar bis zum Einstampfen der Auflage reichen könnte.

Letztendlich ist es natürlich das Risiko des Fotografen bzw. des Verlegers, Bilder ohne Release einzusetzen.

Ich würde behaupten, der Versuch, solche ungestellten Fotos nach der Aufnahme durch ein Model Release abzusichern, ist zum Scheitern verurteilt, da zumindest die Standardverträge juristisch so eindeutige Formulierungen wie "jegliche und umfassende Rechte", "für immer", "unwiderruflich", "für jegliche Nutzung freigeben", "die Rechte dürfen auch weiterverkauft werden" etc. enthalten. Professionelle Models kennen dies und geben die Rechte als Gegenleistung für das Honorar selbstverständlich stets ab. Wenn man einer fremden Person jedoch auf der Straße nach einem heimlichen Schuss ein entsprechendes Dokument vor die Nase hält, dürfte die Motivation gegen Null gehen, dieses zu unterschreiben. Selbst wenn die Person einer seriösen Nutzung prinzipiell gar nicht abgeneigt ist. Eine gute Idee ist vielleicht, erst einmal die Telefonnummern auszutauschen und später den "Deal" zu machen, als Gegenleistung für den Release einen schönen Print anzufertigen, quasi als Honorar. Aber ich denke, selbt dieser Ansatz wird im Zweifel nicht sehr oft von Erfolg gekrönt sein.

Model- und Property Release Formulare gibt es übrigens kostenlos zum Download im Netz, beispielsweise bei den üblichen Bildagenturen.

Zum Thema Bildrechte:

In Deutschland ist die Kunstfreiheit im Grundgesetz verankert. Darauf kann man sich berufen.

Kunstfreihein vs. Persönlichkeitsrecht

@bernd: sicherlich kann man sich auf die Kunstfreiheit beziehen, nützen wird einem das aber meist nicht, wenn es wirklich zu einer Auseinandersetzung zwischen Fotograf und Model kommen sollte ;-)

In solchen Fällen wird es immer zu einer Abwägung kommen. Und dabei kommt es ganz entscheidend auf das Fotomotiv, die Erkennbarkeit der Person und die subjektive Einschätzung darüber an, ob das Foto einen künstlerischen Wert hat.
Auf jeden Fall hat ein Model dann aber Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Und was angemessen ist, darüber kann man sich auch sehr lange streiten ;-)

Zudem hat das Model (fast) immer ein Recht am eigenen Bild, das sehr streng ausgelegt wird! Eingeschränkt wird dieses Recht meines Wissens nach nur, wenn die Aufnahme ein übergeordnetes gesellschaftliches Interesse bedient. So darf man z.B. Fotos eines Sanitäters am Unfallort auch ohne seine Zustimmung in einer Tageszeitung veröffentlichen, da er in diesem Fall eine "relative Persönlichkeit der Zeitgeschichte" wäre.

Lange Rede kurzer Sinn: Bilder ohne Einwilligung der "Opfer" zu veröffentlichen wie sie Richard Kalvar macht, ist rechtlich und wirtschaftlich riskant.

gut und anregend

Hallo, ich finde den Film sehr interessant, weil er vieles problematisiert, politisch und juristisch.

Den Kaugummimann hätte er nur mit Erlaubnis des Fotografierten veröffentlichen dürfen - in Deutschland. Woanders ist es anders.

Dennoch sind streetpix möglich, wenn man eben andere Wege geht. Da mich das Thema sehr interessiert habe ich unter www.streetpix.de einige Fotos veröffentlicht, die Strassenfotografie unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes zeigen. Das wird die neue Herausforderung in diesem Bereich sein. Aber es geht.

Ein toller Beitrag...

,weil er zeigt, wie der Profi das macht. Marc hat die richtigen Fragen gestellt. Interessant wäre noch der verdeckte Gebrauch der Kamera mit Berücksichtigung der Hyperfocaldistanz und entsprechender ISO gewesen. Bezüglich der Rechte hat Marc die Juristen schon früher sehr dezidiert zu Wort kommen lassen. Im Fall von Gewalt gegen den Fotografen bzw. die Kamera hilft das alles natürlich erst einmal wenig.