Die Panoramafreiheit
Wann darf ein Gebäude fotografiert werden
Zusammenfassung:
Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert.
In diesem Beitrag geht er auf die Panoramafreiheit des Fotografen ein. Konkret bedeutet das, wann darf ein Gebäude fotografiert werden und wann nicht. Hierbei stehen sich das Urheberrecht des Erbauers und die Panoramafreiheit des Fotografen gegenüber.
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Kommentare
Sehr informativer Beitrag
Habe mir diese Frage immer schon mal gestellt. Super erklärt! Danke für die Aufklärung!
LG
Michael
... wenn ich nur einen fuss
... wenn ich nur einen fuss auf das grundstück setze ... besteht hausrecht ...
woran muss ich erkennen, dass sich mein fuss auf dem grundstück befindet? rennt der korrekte fotograf mit einem katasterplan durch die gegend? mich hätte in diesem zusammenhang der begriff "umfriedet" auch interessiert.
ich schätze die ruhige, geduldige sprache von dirk feldmann. die aussagen helfen schon mal sehr. ich bin froh, werden solche themen hier behandelt.
danke.
@rubin
soviel ich weiss, wenn das Privatgründstück auch so kenntlich gemacht wird. Sei es durch bauliche Maßnahmen oder auch durch Hinweisschilder.
Besondere Fälle
Herzlichen Dank für diesen wichtigen Beitrag!
Wenn ich es richtig verstanden habe darf man vom öffentlichen Gund und Boden alle Gebäude fotografieren und auch die Bilder veröffentlichen. Ansonsten muß man den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen. Ist das richtig?
Was ist aber, wenn man z. B. von einer Privatwohnung, vom Bahnhofsgelände oder aus einem Zug ein öffentliches Gebäude fotografiert?
Was gilt für Luftaufnahmen, für Hochstativaufnahmen, Unterwasseraufnahmen, Aufnahmen von Boten, Ballons, Fahrzeugen oder allgemein von Aufnahmestandpunkten, die nicht dem Blickwinkel eines normalen Fußgängers entsprechen?
Was gilt für Gebäude oder Kunstwerke, die nicht dauerhaft im öffentlichen Raum stehen (Christos Verhüllungen, Iglos, besondere künstlerische Beleuchtung von Bauwerken zu besonderen Anlässen, Plakate, Werbetafeln, Wasserspiele, Wand- und Straßenmalerei, Schaufenster, Bepflanzung, ...)?
Was gilt für militärische Anlagen?
Wie ist das im Ausland geregelt (Beispiel Aufnahmen vom Stativ in Paris auf öffenlichem Grund)?
Was gehört alles zu einem öffentlichen Grund und Boden? Auch Innenräume von bestimmten Gebäuden, Tunnel, Passagen, Aufzüge oder Rolltreppen, Busse und Bahnen der Stadt?
Danke für die Fragen
..... die ja einen zweiten Teil nahelegen. Mal schauen, was wir machen können!
LG MARc
Immer wieder stoße ich auf widerstand
Ich diesbezuglivch auf widerstände die demokratur in Deutschland wird immer schlimmer in Frankreich gibt es kein Panoramarecht. Ausnahme der scharfen regelungen in Frankreich ist extra die Cannes Festspiele wo Presse und Fotografen erwünscht sind!
Frankreich ist ein sehr heißes Pflaster diesbezüglich
na ja, mal ein kurzer Einstieg
Schon gut, mal 3 min. was dazu zu hören - eben besser als gar nihcts darüber zu wissen. M.E. sind Aussagen dieses Beitrages so SEHR stark verkürzt, das sie irreführen können.
Inhaber des Urheberrechtes an einem Gebäude ist beispielsweise oft der Architekt (und nicht der Eiegntümer); Architekten dulden diese Rechteverletzung in der Praxis aber oft. Also kann der Eiegntümer gar keine Rechteeinräumung geben, weil er zwar das Gebäude, nicht aber das Urheberrecht daran besitzt.
Auch ist die im Beitrag angesprochene VEREINFACHENDE Aussage, das öffentlicher Grund vom Grundtsück abhänge und sobald man eine Fuß auf das Bahnhofsgrundstück setze die Panoramafreiheit aufhöre, nur bedingt zutreffend. Ein Weg / Grund kann öffentlich sein (im Sinne der Panoramafreiheit), auch wenn er in Privatbesitz ist (Beispiel: Privates Schloss Samstag zur Besichtigung öffetlich frei gegeben). Und der Bahnhof Berlin, der im Foto TV Beitrag gezeigt wird, ist ausdrücklich als öffentliches Gebäude gewidmet.
Es greift aber dann ggfs. Hausrecht.
Die Materie ist eben doch ein wenig kompliziert, dieser löbliche Kurzbeitrag kann da nur oberflächlich an der Sache herumschaben.
Dennoch besser als nichts.
Frohes fotografieren!
Und besteht nicht auch noch
Und besteht nicht auch noch ein Unterschied, ob die Bilder für private Zwecke(ohne jegliche Einnahmen) oder mit kommerziellen Hintergrund veröffentlicht werden?
das würde mich auch
das würde mich auch interessieren, ob es generell Unterschiede in der rechtlichen Beurteilung gibt wenn es sich um rein private Aufnahmen handelt....
weiteres Interessen
Mich würd es auch intressieren die o.g. Fragen.
Wie z.b.
Darf man den Einfelturm nur am Tag und Ohne Stativ fotografieren ?
Weil Nacht durch die Beleuchtung Urhberrecht bestehet und ohne genehmig darf mar in Paris nicht mit Stativ fotografieren.
Wie gilt das Fotorecht in andere Eu-Länder, Schweiz ?
Weshalb ist Fotorecht innerhalb der EU, Schweiz zo sersplittert ?
Wird in Deutschland, und den restlichen EU-Länder & Schweiz ein unterschied zwischen kommerzielle (Gewerblichen) und Private (ohne kommerziellen Hintergrund) Fotografie gemacht ?
Interessant...
Interessant fand ich den Beitrag alle mal, aber wie sich ja nun aus den Beiträgen rauskristalisiert sind die Fragen und die Verwirrung rund um dieses Thema längst nicht ausreichend beantwortet.
Vielleicht sollte man sich immer einen Anwalt zum fotografieren in die Fototasche stecken ;)
Zitat:
Was gilt für Gebäude oder Kunstwerke, die nicht dauerhaft im öffentlichen Raum stehen ... besondere künstlerische Beleuchtung von Bauwerken zu besonderen Anlässen...
Das würde mich auch interessieren. Denn, auch wenn es mich in diesem Fall nicht betrifft, Fotos vom Festival of Lights in Berlin sind Urheberrechtlich geschützt wenn es um den Verkauf der Bilder geht... obwohl man alle Bilder ausschließlich von öffentlichen Straßen aus machen kann.
Ansonsten guter Beitrag und schlüssig erklärt, auch wenn dieses Thema vermutlich sehr viel mehr Erklärung bedarf
Mehr solcher Aufklärung - wenn rechtssicher!
Sehr guter und wichtiger Beitrag, über den ich wenig Information in den Printmedien gefunden habe, auch unser Firmenanwalt hat mir eine falsche Antwort gegeben, deshalb mehr in dieser Art, sehr wichtig für das gute Gefühl das man nicht direkt eine Abmahnung im Briefkasten findet wenn man Bilder veröffentlicht.
Panoramafreiheit /Bildrechte.
Dieser Beitrag war gut - als Anregung sich weiter zu informieren sollte man ihn nutzen. Denn er hat doch zu mehr Fragen geführt, als beantwortet. Daher meine Frage an alle, kennt jemand Literatur die dieses Thema - speziell Bildrechte und Panoramafreiheit allgemein bzw. speziell -Internet ausführlich, für Laien verständlich, behandelt. Bitte hier Hinweise auf Titel, Bezugmöglichkeit usw. hier veröffentlichen.
Text ist ist manchmal besser!
Liebes fotoTV-Team,
das Thema dieses Videos ist zweifelsohne wichtig und auch für meinen Begriff sehr gut erklärt. Ich halte aber das Medium "Film" hierfür für ziemlich ungeeignet. Wird hier nicht simpler Text in ein Video gegossen? Welchen Mehrwert bietet mir dieser Film gegenüber einer schriftlichen Darlegung? Ich habe hier beispielsweise nicht die Möglichkeit querzulesen, das Wichtigste für mich rauszupicken.
Ich habe bei fotoTV schon etliche großartige Filme genossen. Dieser hier gibt mir aber das Gefühl, dass damit vor allem die Videodatenbank aufgefüllt werden sollte.
Viele Grüße.
Daniel Vieser