Panoramafreiheit für das Ablichten von Gebäuden

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29.10.2009

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Die Panoramafreiheit

Wann darf ein Gebäude fotografiert werden

Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert.

In diesem Beitrag geht er auf die Panoramafreiheit des Fotografen ein. Konkret bedeutet das, wann darf ein Gebäude fotografiert werden und wann nicht.

Hierbei stehen sich das Urheberrecht des Erbauers und die Panoramafreiheit des Fotografen gegenüber.

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