Nach (Fern) Studium Fotograf???
hi,
die sufu hat mir bezüglich diesem Themas nix rausgeworfen, drum frag ich mal in die Runde.
Ich bin ambitionierter Amateur und habe auch immer mal wieder Anfragen für diverse Shootings wie zb auf Hochzeiten.
Als ich mich jetzt darüber informiert habe was ich denn alles erfüllen muss, um diese Shootings wirklich machen zu dürfen und damit etwas Geld zu verdienen, habe ich gelesen, dass ich dies nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung dürfe.
Dies ist für mich nicht mehr möglich. Bin zwar mit Mitte 20 noch nicht zu alt aber ich stehe mitten im Leben und kann es mir nicht erlauben das Geld meines Jobs gegen eine Ausbildungsvergütung zu tauschen.
Also meine nächste Idee, bin ich berechtigt nach einem absolvierten Studium für meine Fotografie Geld zu verlangen??? Und darf ich mich dann auch Fotograf nennen???
Ich hoffe hier gibt es ein paar die sich mit diesem Thema auskennen und mir helfen können meinen Traumberuf Fotograf zu erlernen und auszuüben.
grüsse aus Mainz
Dennis
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Nebengewerbe?
Hallo Dennis,
habe ich dich richtig verstanden, jemand hat dir gesagt, du darfst mit der Fotografie nur Geld verdienen, wenn du das als Beruf gelernt hast?
Also das ist bei mir auch nicht der Fall. Trotzdem könnte ich nebengewerblich als Fotografin tätig werden. Man geht zum Finanzamt, meldet sich im Nebengewerbe an (das kostet ein bisschen, ca. 30€) und das wars auch schon. Allerdings muss dein Arbeitgeber damit einverstanden sein. Ich finde, das ist die einfachste Lösung, dann hat man was in der Hand, arbeitet nicht schwarz usw.
Ob du jetzt ein Fernstudium machst oder nicht, ist glaube ich nicht der ausschlaggebende Punkt.
LG, Karin
Kann dem nur zustimmen...
... es kommt ja drauf an, dass die Bilder gut sind. Da kann ein Studium nur teilweise helfen.
Wenn man so etwas nebenerwerblich macht, sollte man aber aus Respekt zu den Berufsfotografen darauf achten, dass man die Preise nicht kaputt macht. 100,- Euro für ein Hochzeitsshooting sind einfach zu wenig - hab ich aber schon oft erlebt.
Gruß
Sebastian
vielen...
....dank schonmal
da bin ich jetzt aber erstmal beruhigt. an genau so etwas wie dieses nebengewerbe habe ich auch gedacht. ich hatte das nur bisher so verstanden, dass ich nur eine Handwerksfotografie wie zb Portrait Passbilder Hochzeitsbilder usw nur machen darf, wenn ich auch dieses handwerk in einer dualen Lehre gelernt habe.
wenn dem nicht so ist bin ich schonmal tierisch beruhigt, denn das bedeutet, dass ich die ersten beiden Shootings auch annehmen kann und mir damit etwas dazu verdienen kann.
nachdem ich euere beiträge gelesen habe, habe ich mich nochmal auf die suche im www gemacht und folgendes gefunden was euch bestätigt.
http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-reformen.html
also nochmals vielen dank, ihr habt mir sehr geholfen
gewerbe
Ich dachte, in Deutschland brauchst du zur Ausübung des Gewerbes eine abgeschlossene Ausbildung als Fotograf. (wie in Österreich auch!) So nebenbei geht eigentlich nicht und die Innung zeigt dich an.
hans
@ hanseder
das dachte ich ja bisher auch. laut diesem gesetzesauszug, den ich ja oben verlinkt habe, ist das wohl seit ein paar jahren gekippt. Genauso wie bei einigen anderen Handwerksberufen bei denen es mir aber zum Teil bewusst war.
Ich werde wohl in der nächsten Zeit einfach nochmal bei der HWK anfragen und als Verweis mich auf diesen genannten Auszug beziehen.
Gewerbe
Also ich hatte mich bezüglich Selbstständigkeit beraten lassen. Da ich etwas Anderes studiert habe, mit dem ich meine Brötchen verdienen will, soll das mit der Fotografie nur im Nebengewerbe sein. Ich habe der Dame gesagt, was ich studiere und dass die Fotografie bislang nur ein Hobby ist. Die Dame hat nichts dergleichen geäußert, dass ich kein Fotostudio (z. B. in Form eines Heimstudios) haben darf.
Sie hat mir noch gesagt, wie viel ich pro Jahr steuerfrei verdienen darf usw. Hab mich darauf gedanklich schon eingestellt, mein Nebengewerbe anzumelden.
Wurde ich falsch informiert?
der stand meiner recherchen bisher....
Anlage B
Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerksgewerbe
Ausuebungsberechtigt ist jeder, der sich dazu "berufen" fuehlt, ein Qualifikationsnachweis muss dafuer nicht vorgelegt werden; HwK-Pflichtmitgliedschaft
Fakultativ kann auch weiterhin die Meisterpruefung abgelegt werden, waere ein Qualitaetssiegel
in der Anlage B befindet sich unter anderem der Beruf Fotograf. Siehe Link in meinem 2ten Post