Wie man als Fotograf seine Ansprüche wahrt.

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08.08.2013

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Rechtssicherheit für Fotografen

Dirk Feldmann über Nutzungs- und Vertragsrecht

Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert.

In diesem Interview spricht er über zwei wichtige Rechtsgebiete, mit denen er täglich zu tun hat: Über die unerlaubte Nutzung der Werke von Fotografen und über sogenannte Flatrate-Verträge, die Fotografen oft mit den großen Verlagen abschließen. Durch das Internet hat sich viel getan. Die Werke von Fotografen können leicht heruntergeladen oder im Netz verbreitet werden, ohne dass der Fotograf zugestimmt hat. Manche Werbeagenturen stellen auch Bilder nach, indem sie ähnliche Motive auf ähnliche Weise fotografieren, oder sie nachzeichnen lassen.

Dirk Feldmann klärt darüber auf, wann eine Rechtsverletzung stattfindet, wie die Gerichte damit umgehen und welchen Anspruch ein Fotograf im Fall einer Rechtsverletzung hat. Die Flatrate-Verträge, die den Fotografen durch große Verlage vorgelegt werden, haben es ebenfalls in sich: Fotografen sollen durch eine einzige Unterschrift den Verlagen ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Bilder einräumen, ohne bei weiterer Nutzung ihrer Werke mitzuverdienen.

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