Recht am eigenen Bild
RA Dirk Feldmann über das Urheberrechtsgesetz
Zusammenfassung:
Dirk Feldmann ist Anwalt bei der Sozietät Unverzagt von Have und hat sich auf das Fotografen- und Medienrecht spezialisiert.
In diesem Beitrag geht er auf die wichtigsten rechtlichen Punkte ein, die es bei der fotografischen Arbeit für journalistische und werbliche Zwecke zu beachten gibt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen entscheidend und in welchen Situationen diese eingeschränkt sind.
- Anmelden oder registrieren um Kommentare zu schreiben

Kommentare
Recht am eingenen Bild
Na da ist doch mal jemand auf den Punkt gekommen ! Sehr hilfreich, gerade die Differenzierung zwischen Bildaussage und abgebildeten Personen.
Danke...
...für diesen Beitrag
Person des Zeitgeschehens
Dieses Thema zu verfilmen finde ich klasse, da es doch sehr viele Fotografen betrifft. Mir als Nichtjuristen waren da doch viele "Grauschleier". Danke soweit.
Eines ist mir nicht ganz klar geworden: Muss eine "Person des Zeitgeschehens" eine bestimmte Wichtigkeit in der Gesellschaft haben? Gelten zum Beispiel Fußballspieler der untersten Spielklasse beim Wettkampf als solche?
Viele Grüße und "weiter so FOTO TV!"
Markus
Durchblick;-)
Hi,
sehr INformativ und auch sehr Interessant!
Aber ein frage hab ich die mir Spontan einfällt.
In einem MR was sollte da drin vermerkt sein?
Was ist wichtig?
Sollte auf bestimmte Paragrafen in dem MR hingewisen werden?
Im Internet gibs es ja etliche Vordrucke, aber ich weiß nicht was wichtig ist und was man sich sparen kann.
Als MR möcht ich den Models/ Personen die Fotogrfiert werden ja nihct ein ganzen Buch in die Hand drücken und sagen, bitte lesen und Unterschreiben;-)
Also, wo kommt es drauf an?
Beste grüße
Matthias
Klasse Beitrag
und die trockene Materie sehr gut rüber gebracht. Mich interessieren auch echte Streitfälle mit den zugehörigen Gerichtsentscheidungen. Vielleicht ein Thema für einen Folgebeitrag?
Super Beitrag
Ich finde diesen Beitrag Klasse und das trockene Thema sehr gut rübergebracht.
Wenn jetzt dieser Rechtsanwalt noch ein Muster TFP oder Paay Vertrag einstellen könnte wäre ich dankbar.
Mfg
hartmut
Sehr wichtiges Thema, super erklärt.
Auch wenn es im Internet schon viel Informationen zu diesem Thema gibt, finde ich es für sehr nützlich dieses von einem Fachman erklärt zu bekommen. Denn viele Informationen im Netz basieren auf Halbwissen und Spekulationen.
@ ExAbwehrspieler.
Aus dem Beitrag geht hervor, dass nicht die Person selber, sondern deren Teilnahme an einer Veranstalltung (die wiederrum ein Ereigniss der Zeitgeschichte ist), diese Voraussetzung schafft. Es ist somit völlig unwichtig ob der Fußballspieler in der Bundes- oder 3. Liga spielt, so lange die Bilder während eines offiziellen Spiels entstanden sind.
Anderes sieht es aus, wenn du den gleichen Spieler in seinem privaten Umfeld fotografierst. Hier haben "Normalbürger" wesentlich mehr Rechte an eigenem Bild als Promis.
Super,
der Beitrag ist sehr hilfreich. Könnte vielleicht noch vertieft und ergänzt werden. Vielleicht auch ein paar Beispiele über Streitfälle.
Guter Beitrag!
Toller Beitrag. Natürlich interessiert mich jetzt auch die Gestaltung eines Model Releases. Ich hab, wie sicher viele andere auch, nur eine selbst verfasste Vorlage, deren Inhalt ich mir aus dem Internet recherchiert habe.
Absolutes Laien-Wissen, das evtl. keinen Bestand vor Gericht hat, das ist mir klar. Würde mich über Ratschläge zum Inhalt eines MR freuen.
sehr gut, aber
bin Fotojournalist und mache das im alltäglichen Gebrauch genau so wie vorgeschlagen. Nur Frage ich mich: Wenn ich die Personen anspreche, mache ich sie dann nicht gerade auf diese Rechtslage aufmerksam? Und was hilft mir das Wort von der Person, wenn sie nachher behauptet, dass das Gespräch nicht stattgefunden hat. Hier wäre mir eine Aussage bzw. Klärung wichtig!
Danke!
Recht am eigenen Bild
Hallo, toller Beitrag, spontan fällt mir dazu eine Frage ein.
Ich fotografiere Menschen auf Reisen z. B. Afrika. Ich möchte diese Fotos veröffentlichen oder gar verkaufen. Wie kriege ich eine Unterschrift von solchen Leuten in einem anderen Land, wo ich höchstwahrscheinlich sowieso nicht verstanden werde. Gilt die Rechtslage auch im Ausland? Denke da z. B. an solche tollen Fotostrecken aus Geo oder änlichem.
Danke
Höheres Interesse der Kunst?
Das Höhere Interesse der Kunst ist eine weitere Ausnahme auf die leider nicht weiter eingegangen wurde. Ich denke mal das könnte für einige hier die interessanteste sein. Wäre schön wenn man darüber nochmals was erfahren könnte!
Danke
Danke für den aufschlussreichen Beitrag.
Mir fehlt hier lediglich der Hinweis, ob sich diese Sachlage ausschließlich auf deutsches Recht bezieht oder ob dies auch für andere Länder (Ö, CH, EU) gilt und welche Unterschiede da auftreten können.
lg,
Andreas.
Danke
Guter Beitrag. Aber ein zweiter wäre auch sehr hilfreich.
Thema streetphotography (oder wie von digibiggi angesprochen). Mit MR sieht es da aber ganz schlecht aus. Wie machen die Profis das? Die holen sich doch nicht immer die Unterschrift...
Folgebeitrag wäre sehr hilfreich. Dankeschön.
Thema MR und Inhalt:
"Das Modell erklärt sich damit einverstanden, dass folgende Fotos veröffentlicht werden dürfen:
Titel der Aufnahmeserie Aufnahmedatum /-ort
Das Fotomodell gestattet dem Fotografen und seinen Rechtsnachfolgern, Lizenzen für von dem Model angefertigte Bilder zu vergeben und sie in allen Medien zu jedem Zweck zu verwenden, u.a. redaktionell, für Werbezwecke, Verkaufsförderung, Marketing und der Verpackung für alle Produkte oder Dienstleistungen. Die Fotos dürfen nicht in pornografischer, rassistischer, persönlicher oder sonstiger rechtsverletzender Art und Weise veröffentlicht werden. Beide Parteien vereinbaren im Zweifelsfall die gegenseitige schriftliche bzw. E-Mail Benachrichtigung.
Das Fotomodell ist damit einverstanden, dass die Bilder bearbeitet, abgeändert und mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombiniert werden, solange davon ausgegangen werden kann, dass die Änderung keine Nachteile für den Fotografen oder das Modell mit sich bringt.
Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen. Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Modells abgegolten.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.
Datum Unterschrift des Fotomodells
ZUSATZERKLÄRUNG BEI MINDERJÄHRIGEN MODELLEN
Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung
Datum
Unterschrift beider Erziehungsberechtiger oder des sonstigen gesetzlichen Vertreters"
Danke, aber...
Danke für den Beitrag, aber mich mich würde auch die Rchtslage in den restlichen EU-Länder, Schweiz & Lichtenstein sehr intressieren.